
Landau Land... Arrangements
Reisebedingungen für Pauschalangebote des Vereins Südliche Weinstrasse Landau-Land
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrags, den Sie - nachstehend "der Kunde" - mit dem Tourismusverein Südliche Weinstrasse Landau-Land e. V.. nachstehend "TSW" abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten auuschließlich für die Pauschlangebote der TSW. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde am TSW den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des TSW an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss enthält der Kunde die schrifltiche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
2. Anzahlung/Restzahlung
2.1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß §651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.
2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
3.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücksendung beim TSW.
3.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen dem TSW Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des TSW wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewönlich möglich anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bis zum 31. Tag 10 %
b) vom 30. Tag bis zum 21. Tag 20 %
c) vom 20. Tag bis zum 12. Tag 40 %
d) vom 11. Tag bis zum 4. Tag 60%
( bei Ferienwohnungen 80 %)
e) ab dem 3. Tag vor Anreise und bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.
3.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem TSW nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festlegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeigen, Kündigung, Ausschlussfrist)
4.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem TSW anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insebsondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
4.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem TSW erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende des Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) kündigen.
4.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem TSW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungesträgern, insebsondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schrifltiche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
5. Haftung
5.1. Die vertragliche Haftung des TSW, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der TSW für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.2. Der TSW haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des TSW sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Welnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
6. Verjährung
Ansprüche des Kunden, bzw. Reiseteilnehmers gegenüber dem TSW, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und dem TSW Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der TSW die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem TSW findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2. Der Kunde kann den TSW nur an deren Sitz verklagen.
7.3. Für Klagen des TSW gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des TSW vereinbart.
7.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit zwingende Bestimmung in auf den Reisevertrag anwendbare Vorschriften in internationalen Bestimmungen oder EU-Bestimmungen für den Gast günstigere Regelungen enthalten.
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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004-2008
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Reiseveranstalter ist:
Verein Südliche Weinstrasse Landau-Land e.V.
Klaus Stalter (Vorsitzender)
Nina Leiner (Geschäftsführerin)
Register-Nummer VR 1373
Büro für Tourismus
Hauptstraße 4
76829 Leinsweiler
Telefon (0049) 6345 3531
Telefax (0049) 6345 2457
urlaub@landau-land.de
Reisebedingungen für Pauschalangebote des Vereins Südliche Weinstrasse Landau-Land
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrags, den Sie - nachstehend "der Kunde" - mit dem Tourismusverein Südliche Weinstrasse Landau-Land e. V.. nachstehend "TSW" abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten auuschließlich für die Pauschlangebote der TSW. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde am TSW den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des TSW an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss enthält der Kunde die schrifltiche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
2. Anzahlung/Restzahlung
2.1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß §651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.
2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
3.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücksendung beim TSW.
3.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen dem TSW Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des TSW wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewönlich möglich anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bis zum 31. Tag 10 %
b) vom 30. Tag bis zum 21. Tag 20 %
c) vom 20. Tag bis zum 12. Tag 40 %
d) vom 11. Tag bis zum 4. Tag 60%
( bei Ferienwohnungen 80 %)
e) ab dem 3. Tag vor Anreise und bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.
3.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem TSW nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festlegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeigen, Kündigung, Ausschlussfrist)
4.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem TSW anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insebsondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
4.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem TSW erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende des Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) kündigen.
4.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem TSW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungesträgern, insebsondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schrifltiche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
5. Haftung
5.1. Die vertragliche Haftung des TSW, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der TSW für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.2. Der TSW haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des TSW sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Welnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
6. Verjährung
Ansprüche des Kunden, bzw. Reiseteilnehmers gegenüber dem TSW, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und dem TSW Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der TSW die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem TSW findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2. Der Kunde kann den TSW nur an deren Sitz verklagen.
7.3. Für Klagen des TSW gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des TSW vereinbart.
7.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit zwingende Bestimmung in auf den Reisevertrag anwendbare Vorschriften in internationalen Bestimmungen oder EU-Bestimmungen für den Gast günstigere Regelungen enthalten.
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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004-2008
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Reiseveranstalter ist:
Verein Südliche Weinstrasse Landau-Land e.V.
Klaus Stalter (Vorsitzender)
Nina Leiner (Geschäftsführerin)
Register-Nummer VR 1373
Büro für Tourismus
Hauptstraße 4
76829 Leinsweiler
Telefon (0049) 6345 3531
Telefax (0049) 6345 2457
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